Erziehungsbeistand in Berlin, Betreuungshelfer gemäss § 30 SGB VIII
Erziehungs-beistand in Berlin, Betreuungs-helfer gemäss § 30 SGB VIII
Leistungsbereich:
Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe –
§ 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
“Der Erziehungsbeistand Berlin und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.”
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Der Erziehungsbeistand und die Betreuungshilfe sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.
Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche überwiegend zwischen 9 – 16 Jahren sowie deren Eltern bzw. Personensorgeberechtigte. Häufig sind die jungen Menschen in eine krisenhafte Lebenssituation geraten, haben Konflikte im Schulbereich, leiden unter familiären Spannungen oder zeigen Auffälligkeiten im Sozialverhalten.
Ziel ist die entwicklungsbedingte Einschränkung des jungen Menschen, durch Unterstützungsleistungen auszugleichen. Diese Ziele werden verwirklicht durch:
- Aufbau einer positiven und belastbaren Beziehung zu den Betreuten
- Beratungsgespräche mit den Betreuten
- Freizeitpädagogische Arbeit
- Unterstützung bei der Bewältigung lebenspraktischer Aufgaben
- Familien und Elternberatung in der Herkunftssprache
- Gespräche mit Lehrern
- Aufbau von Selbstvertrauen
- Förderung der Leistungsbereitschaft
- Aufbau stabiler, positiver, sozialer Kontakte
- Die Zusammenarbeit in Form von Beratung der Eltern
- Hilfe beim Umgang mit Behörden
Zielsetzung: Kinder und Jugendliche innerhalb der Familie zu unterstützen, zu beraten und zu begleiten; Förderung der Beziehungssysteme: die Familie, die Schule, das soziale Umfeld, Freizeitbereich. Zwischen der sozialpädagogischen Betreuung und dem jungen Menschen soll möglichst eine verlässliche und tragfähige Arbeitsbeziehung aufgebaut werden. Der junge Mensch soll in seinen Fähigkeiten gefördert und die Eltern in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden. Die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung und Beziehungsfähigkeit aller Beteiligten wird reflektiert und entsprechend bearbeitet. Eventuell kann die Ablösung von der Familie und ein Verselbständigungsprozess gefördert werden.
Die Hilfe ist am Jugendlichen und seiner Familie orientiert. Unterstützung wird unter anderem bei Schulproblemen gegeben, z.B. Gespräche mit Lehrer*innen, das Interesse der Eltern an der schulischen Situation des Kindes aufbauen, die Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern fördern, Rahmenbedingungen für schulisches Lernen verbessern. Weiterhin wird auch bei Ausbildungsfragen, bei Behördengängen, Staatsbürgerschaftsfragen oder Beziehungskonflikten Unterstützung angeboten. Die erlebnispädagogischen Angebote tragen in dieser Hilfe dazu bei, dass die jungen Menschen über ihre Konflikte und das damit verbundene Verhalten besser reflektieren und ihre Ziele klarer formulieren können.