Sozialpädagogisches ambulantes Clearing gemäss 27.2 SGB VIII
Sozialpäda-gogisches ambulantes Clearing gemäss 27.2 SGB VIII
Leistungsbereich:
Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe –
§ 27.2 SGB VIII Sozialpädagogisches ambulantes Clearing
Das Ambulante Clearing nach § 27 (2) SGB VIII ist ein Instrument zur Klärung krisenhafter Familiensituationen, um ein passgenaues Hilfsangebot zu entwickeln.
Akute Krisen erzeugen oftmals einen großen Zeitdruck, innerhalb kürzester Zeit muss die Situation geklärt und Entscheidungen getroffenen werden. Unter diesen Bedingungen besteht die Gefahr, dass sich scheinbare Lösungen, wie z.B. eine Heimunterbringung, verselbstständigen und verfestigen. Dadurch können vorschnell Fakten geschaffen werden, die dem Hilfebedarf nicht in vollem Umfang gerecht werden.
Das Ambulante Clearing
- ist kurzfristig einsetzbar,
- ist ergebnisoffen,
- dient zur Erarbeitung von Lösungsvorschläg.
Die Zielgruppe sind Minderjährige und deren Familien in krisenhaften Situationen.
Unser Fyler zum Angebot
Eingesetzte Methoden
- Situationsanalyse
- Ressourcencheck, soziales Umfeld, soziale Kontakte
- Auswertung vorhandener Gutachten, Diagnostik, Berichte u. ä.
- Gespräche mit Bezugspersonen, Familien, Nachbarn
- Interaktionsbeobachtung
- Anbindung an weiteren Hilfen
- Genogramm
- Soziogramm
Arbeitsansätze
- Feststellung des Bedarfs und Klärung einer konkreten Fragestellung.
- Passgerechte auf die Bedürfnisse der Minderjährigen zugeschnittene Hilfen.