Unsere Fachangebote im Detail
Maßgeschneiderte, kultursensible ambulante und stationäre Hilfen nach dem SGB VIII. Wir begleiten Kinder, Jugendliche und Familien ressourcenorientiert und auf Augenhöhe.
Navigationshilfe
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
„Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist unsere höchste Priorität. Wir handeln schnell, kompetent und verantwortungsbewusst.“
Als freier Träger sichern wir den staatlichen Schutzauftrag durch strukturierte Prozesse ab. Bei Anzeichen einer Gefährdung erfolgt eine fachliche Einschätzung unter Einbeziehung spezialisierter Fachkräfte.
Analyse
Multiprofessionelle Gefährdungseinschätzung der Risikofaktoren unter Einbezug von Fachkräften.
Expertise
Hinzuziehung einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ zur objektiven Bewertung.
Einbeziehung
Motivierende Arbeit mit Sorgeberechtigten zur Gefahrenabwehr.
Netzwerk
Enge Kooperation mit Jugendämtern, Kliniken und anderen Behörden.
Brauchen Sie Hilfe?
Diagnostik & Krisenklärung
Sozialpädagogisches ambulantes Clearing
Das Ambulante Clearing nach § 27.2 SGB VIII ist ein kurzfristiges, ergebnisoffenes Instrument zur Klärung hochstrittiger oder krisenhafter Familiensituationen. Es dient dazu, unter Zeitdruck fundierte Entscheidungsgrundlagen für passgenaue Hilfen zu entwickeln und vorschnelle Fakten (wie Heimunterbringungen) zu vermeiden.
Minderjährige und Familien in akuten Krisen.
- Umfassende Situationsanalyse und Ressourcencheck.
- Interaktionsbeobachtung im gewohnten Umfeld.
- Erstellung von Genogrammen und Soziogrammen.
- Auswertung vorhandener Gutachten und Berichte.
Feststellung des tatsächlichen Bedarfs und Erarbeitung konkreter Lösungsvorschläge.
Ambulante Hilfen für Familien & Eltern
Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII nach ist eine intensive, längerfristige Begleitung für Familien in schwierigen Problemlagen. Sie setzt direkt im Alltag der Familie an, um die Erziehungskompetenz der Eltern nachhaltig zu stärken.
Familien, die Unterstützung bei Erziehungsaufgaben, Alltagsproblemen oder der Konfliktlösung benötigen.
- Einzel-, Paar- und Familiengespräche sowie Krisenmanagement.
- Sozialpädagogische Risiko- und Ressourceneinschätzung.
- Vernetzung im Sozialraum und Begleitung zu Ämtern.
- Resilienz- und Kompetenzförderung.
Wiederherstellung der familiären Handlungsfähigkeit und Sicherung des Kindeswohls.
Begleiteter Umgang
Der Begleiteter Umgang nach § 18.3 SGB VIII ermöglicht Kindern den Kontakt zu dem Elternteil, bei dem sie nicht leben. Wir bieten hierfür neutrale, kindgerechte Räume und eine fachliche Begleitung an.
Kinder und Eltern bei Loyalitätskonflikten, Entfremdung oder hohem Konfliktpotenzial zwischen den Erziehungsberechtigten.
- Anleitung und Beobachtung der Umgangstermine in kindgerechten Räumen.
- Getrennte und gemeinsame Elterngespräche sowie Mediation.
- Erstellung von Kurzprotokollen und Verlaufsberichten.
- Schriftliche Festlegung von Umgangsregelungen.
Anbahnung und Stabilisierung einer positiven Eltern-Kind-Beziehung zum Wohl des Kindes.
Gruppenangebote & Soziales Lernen
Soziale Gruppenarbeit
Kinder im Alter von 7 bis 13 Jahren mit Förderbedarf im Sozialverhalten.
- Gemeinsame Projekte wie Kochen, Stadterkundung und Sport.
- Themenbezogene Rollenspiele zur gewaltfreien Konfliktlösung.
- Erwerb von sozialer und kultureller Kompetenz.
- Regelmäßige Elternberatung zur Flankierung der Hilfe.
Entfaltung der Persönlichkeit, Stärkung des Selbstvertrauens und schulische Integration.
Trennungs- und Scheidungskindergruppe
Die Trennungs- und Scheidungskindergruppe nach § 29 SGB VIII bietet Kindern einen geschützten Raum, um die belastenden Folgen einer elterlichen Trennung zu verarbeiten. Sie erhalten emotionale Unterstützung durch Fachkräfte und den Austausch mit anderen betroffenen Kindern.
Kinder im Alter von 7 bis 12 Jahren, deren Eltern sich in Trennung oder Scheidung befinden.
- Biografiearbeit, Malen und Rollenspiele zur Gefühlswahrnehmung.
- Vermittlung von Bewältigungsstrategien für die veränderte Familiensituation.
- Wöchentliche Termine über einen Zeitraum von sechs Monaten.
- Begleitende Einzel- oder gemeinsame Elterngespräche.
Emotionale Entlastung, Überwindung von Schamgefühlen und Verständnis der neuen Lebensrealität.
Individuelle Hilfen für Jugendliche & junge Erwachsene
Erziehungsbeistand & Betreuungshilfe
Beim Erziehungsbeistand & der Betreuungshilfe nach § 30 SGB VIII steht die individuelle Unterstützung des jungen Menschen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen im Vordergrund.
Kinder und Jugendliche (überwiegend 9–16 Jahre) in Krisen oder mit Konflikten in Schule und Familie.
- Aufbau einer tragfähigen Arbeitsbeziehung und Beratungsgespräche.
- Freizeitpädagogische Arbeit und erlebnispädagogische Angebote.
- Unterstützung bei lebenspraktischen Aufgaben und Behördengängen.
- Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Elternberatung in der Herkunftssprache.
Förderung der Leistungsbereitschaft, Aufbau stabiler Kontakte und Stärkung der Eigenverantwortung.
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Die sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII ist eine auf längere Zeit angelegte, intensive Unterstützung für Jugendliche, die eine individuelle Begleitung zur sozialen Integration benötigen. Sie richtet sich oft an junge Menschen, die durch andere Hilfeformen schwer erreichbar sind.
Jugendliche in stark belastenden Situationen, für die Heimerziehung oder WGs nicht passend sind.
- Erarbeitung eines strukturierten Tagesablaufs und Beschäftigungssuche.
- Bearbeitung existenzieller Probleme wie drohende Wohnungslosigkeit oder Schulden.
- Förderung sozialer Kompetenzen, Selbstreflexion und Gesundheitspflege.
- Enge Kooperation mit dem Jugendamt und spezialisierten Beratungsstellen.
Soziale Integration, Verselbständigung und eigenverantwortliche Lebensführung.
Hilfe für junge Volljährige / Nachbetreuung
Die Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII unterstützt junge Erwachsene nach Vollendung des 18. Lebensjahres bei der Persönlichkeitsentwicklung und dem Übergang in ein eigenständiges Leben.
Junge Erwachsene (i.d.R. bis 21 Jahre), die intensive Unterstützung zur sozialen Integration benötigen.
- Coaching bei der Wohnungssuche und beruflichen Perspektivplanung.
- Unterstützung bei Schriftverkehr, Finanzen und Terminen mit Ämtern.
- Förderung von Kommunikation, Beziehungsfähigkeit und Konfliktlösung.
- Ressourcenorientierte Aufarbeitung komplexer Problemlagen.
Vollständige Verselbständigung und erfolgreiche soziale Integration.
Stationäre Betreuungshilfen
Stationäres Eltern-Kind-Haus
Eltern ab dem 15. Lebensjahr mit Kindern unter 6 Jahren sowie junge Schwangere, die aus hochbelasteten sozialen Verhältnissen kommen und auf eine stationäre Betreuung angewiesen sind.
- Temporäres, integratives Wohnen in eigenen, möblierten Apartments (mit Bad und Küche).
- Bereitstellung von 8 Betreuungseinheiten im Individualangebot sowie 10 Betreuungseinheiten im Intensivangebot (2 Gruppeneinheiten).
- Sozialpädagogische Beratung und Unterstützung durch Fachkräfte direkt vor Ort (Bürobesetzung tagsüber).
- Nutzung von Gemeinschaftsräumen zur Förderung des gegenseitigen Austauschs, der Beratung und der Vernetzung.
Sicherstellung des Kindeswohls, Überwindung persönlicher und sozialer Ressourcen-Defizite sowie der Aufbau notwendiger Problemlösungswege für ein eigenverantwortliches Leben mit dem Kind.
Unser Verständnis von Jugendhilfe
Die Kompetenz Jugendhilfe gGmbH bietet ein breites Spektrum an ambulanten Leistungen nach dem SGB VIII an. Unser Handeln ist geprägt von einem kultursensiblen und systemischen Arbeitsansatz. Wir betrachten den Einzelnen nie isoliert, sondern immer im Kontext seines sozialen Umfelds, seiner Herkunft und seiner individuellen Ressourcen.
Verständnis für unterschiedliche
Lebensentwürfe und kulturelle
Hintergründe.
Wir schauen nicht auf Defizite, sondern aktivieren die vorhandenen Potenziale in Familien.
Langjährige Expertise in der Berliner Jugendhilfe-Landschaft und enge Kooperation mit Jugendämtern.​
Mit über 25 angebotenen Sprachen überwinden wir Kommunikationsbarrieren und schaffen eine Vertrauensbasis, die für den nachhaltigen Erfolg pädagogischer Interventionen essenziell ist. Unser Ziel ist die „Hilfe zur Selbsthilfe“ – wir aktivieren vorhandene Potenziale, um Familien und junge Menschen zu einem eigenverantwortlichen Leben zu befähigen.
In Kooperation mit der KOBA Bildungsakademie
Wir fördern die Integration durch gezielte Fort- und Weiterbildungen für Fachkräfte und Geflüchtete. Gemeinsam schaffen wir Bildungswege für eine gelungene Teilhabe.