Sozialpädagogische Familienhilfe
gemäß § 31 SGB VIII
Sozialpä-dagogische Familien-hilfe
gemäß § 31 SGB VIII
Leistungsbereich:
Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe –
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
“Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.”
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Grundlagen und Zielsetzung
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach §31 SGB VIII ist ein ambulantes Unterstützungsangebot der Jugendhilfe für Familien in unterschiedlichen Problemlagen. Eltern werden durch individuelle Beratung und Begleitung in ihren Erziehungskompetenzen, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen sowie der Lösung von Konflikten in Krisensituationen unterstützt. Die Familienhilfe ist im Rahmen der freiwilligen Erziehungsberatung „Hilfe zur Selbsthilfe“ angesiedelt und knüpft an die vorhandenen Ressourcen der Familie an.
Im Rahmen der Gewährleistung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII ist die Familienhilfe ein Beistand und eine Unterstützung zur Sicherung des Kindeswohls innerhalb Familie. Die sozialpädagogische Fachkraft (SPFK) hat hierbei eine Kontrollfunktion inne.
Die sozialpädagogische Arbeit bezieht sich auf das gesamte Familiensystem und verfolgt die Zielsetzung, diese zu befähigen, ihr Leben eigenverantwortlich und zum Wohl des Kindes gestalten zu können. Ziel ist es, die familiären Beziehungen zu erhalten und zu verbessern, die Erziehungskompetenz und Alltagskompetenz der Eltern zu stärken und zu erweitern, die Familienhilfe zur Selbsthilfe zu ermöglichen, die Familie zu motivieren, eigene Ressourcen und das unmittelbare soziale Umfeld zu nutzen, um schließlich die eigenverantwortliche und selbstständige Alltags- und Lebensgestaltung der Kinder bzw. Jugendlichen zu fördern. Mit dieser Hilfe soll die Versorgung und Förderung, der in Familien lebenden Kinder bzw. Jugendliche gewährleistet werden.
Eingesetzte Methoden
- Einzel-, Paar- und Familiengespräche
- Erziehungsberatung
- Krisenmanagement und Konfliktbewältigung
- Resilienz- und Kompetenzförderung
- Vernetzung im Sozialraum
- Auftragsklärung und Aufnahme der familiären Situation
- Sozialpädagogische Einschätzung (Risiko- und Ressourceneinschätzung)
- Formulierung der Richtungsziele und gemeinsame Entwicklung der Handlungsschritte
- Auswertung und Überprüfung
- Aus den individuellen Problemlage entwickeln sich unterschiedliche Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit in den Bereichen Pflege, Struktur, Sicherung, Orientierung und Anregung.