Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gemäß § 25 SGB VIII
Leistungsbereich:
Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe –
§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
“Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.”
Unser Fyler zum Angebot
Arbeitsansatz
Ziele der Hilfe: Die jungen Menschen werden darin unterstützt, sich bspw. einen strukturieren Tagesablauf zu erarbeiten, einer Beschäftigung nachzugehen, ein eigenverantwortliches Leben zu führen. Die dringendsten Probleme sollen bearbeitet werden, etwa (drohende) Wohnungslosigkeit, anstehende Gerichtsverfahren, finanzielle Schwierigkeiten. Auch soziale Kompetenzen wie Kommunikation, Beziehungsfähigkeit oder Selbstreflexion werden gefördert.
Konkret bedeutet die Hilfe eine intensive und möglichst verbindliche Zusammenarbeit zwischen dem jungen Menschen und der Betreuerin/dem Betreuer sowie eine enge Kooperation mit dem Jugendamt. Inhaltlich kann es darum gehen, etwa eine Wohnung zu suchen, eine berufliche Perspektive zu entwickeln oder Beziehungskonflikte zu bearbeiten. Die Unterstützung im Umgang mit Ämtern, bei Schriftverkehr oder Terminen sowie Informationen über tiefer-gehende Beratungsstellen (Schuldnerberatung, Drogenberatung usw.) sind Teil des Angebots. Ebenso können etwa Anregungen einer besseren Gesundheitspflege gegeben werden und auch erlebnispädagogische Angebote (Ausflüge, kulturelle Veranstaltungen besuchen, Sport) haben sich als sinnvoll im Hilfeprozess herausgestellt
Grundlagen und Zielsetzung
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.
Zielgruppe dieser Hilfe sind Jugendliche, die sich in sehr belastenden oder schwierigen Situationen befinden und durch Angebote wie Heimerziehung oder Wohngemeinschaften nicht zu erreichen sind. Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ist somit an den individuellen Bedürfnissen der Jugendlichen orientiert. Ziel ist die Verselbständigung und eigenverantwortliche Lebensführung des Jugendlichen; in Abgrenzung zu anderen Hilfen also weniger die Stärkung der Erziehungskompetenz der Personensorgeberechtigten.