Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung gemäss § 41 SGB VIII
Leistungsbereich:
Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe –
§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
“Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe auf Grund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.”
Unser Fyler zum Angebot
Arbeitsansatz
Ziele der Hilfe: Die jungen Erwachsenen werden darin unterstützt, sich bspw. einen strukturieren Tagesablauf zu erarbeiten, einer Beschäftigung nachzugehen, ein eigenverantwortliches Leben zu führen. Die dringendsten Probleme sollen bearbeitet werden, etwa (drohende) Wohnungslosigkeit, anstehende Gerichtsverfahren, finanzielle Schwierigkeiten. Auch soziale Kompetenzen wie Kommunikation, Beziehungsfähigkeit oder Selbstreflexion werden gefördert.
Konkret bedeutet die Hilfe eine intensive und möglichst verbindliche Zusammenarbeit zwischen dem jungen Erwachsenen und der Betreuerin/dem Betreuer sowie eine enge Kooperation mit dem Jugendamt. Inhaltlich kann es darum gehen, etwa eine Wohnung zu suchen, eine berufliche Perspektive zu entwickeln oder Beziehungskonflikte zu bearbeiten. Die Unterstützung im Umgang mit Ämtern, bei Schriftverkehr oder Terminen sowie Informationen über tiefergehende Beratungsstellen (Schuldnerberatung, Drogenberatung usw.) sind Teil des Angebots. Ebenso können etwa Anregungen einer besseren Gesundheitspflege gegeben werden und auch erlebnispädagogische Angebote (Ausflüge, kulturelle Veranstaltungen besuchen, Sport) haben sich als sinnvoll im Hilfeprozess herausgestellt.
In der konkreten Arbeit versteht sich der / die Helfer*in als Coach, der mit dem jungen Erwachsenen Handlungsstrategien entwickelt, um den Anforderungen des Erwachsenenlebens gerecht werden zu können.
Grundlagen und Zielsetzung
Die Hilfe für junge Erwachsene soll jungen Erwachsenen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Sie ist in der Regel auf kürzere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des jungen Erwachsenen Rechnung tragen.
Die Hilfe ist angelegt für junge Erwachsene, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, da die Erziehungsverantwortung Eltern dann erlischt. Die Klient*innen sollen im Rahmen dieser Hilfe „verselbständigt“ werden, um perspektivisch ein eigenverantwortliches Leben führen zu können. Die Beziehungsarbeit ist auch hier wieder wesentlicher Bestandteil und kann als Grundlage verstanden werden, um die komplexen Problematiken ressourcenorientiert bearbeiten zu können.